09.12.2010

Für Freistellungaufträge ist künftig Steuer-IdNr. erforderlich

Seit 2008 wird jedem Steuerzahler eine persönliche Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-IdNr.) durch das Bundeszentralamt für Steuern zugeteilt. Diese Nummer soll lebenslang unverändert bleiben, auch nach Umzügen und Eheschließung.Ab 1.1.2011 ist diese Steuer-IdNr. auch in Freistellungsaufträge bezüglich der Abgeltungsteuer aufzunehmen. Bereits erteilte Freistellungsaufträge bleiben auch ohne diese Nummer gültig. Erst ab 1.1.2016 ist auch in die alten Aufträge die Steuer-Identifikationsnummer aufzunehmen.



Freistellungsaufträge
Steuer-Identifikationsnummer
Steuer-IdNr.

Haftungshinweis:
Dieser Beitrag ist nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung kann trotz sorgfältiger Bearbeitung nicht übernommen werden. Zu dem behandelten Thema wird gerne weitere Auskunft erteilt.


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