10.12.2010

Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben (unterschiedliche Betriebe)

Die Finanzverwaltung hat für die Entnahme von Lebensmitteln in verschiedenen Betrieben die für das Jahr 2011 geltenden Pauschbeträge veröffentlicht. Diese Jahreswerte betragen ohne Umsatzsteuer (bei Kindern vom 2. bis vollendetem 12. Lebensjahr die Hälfte):

• Bäckerei/Konditorei: 847 € (ermäßigter Steuersatz), 430 € (voller Steuersatz)• Fleischerei: 672 € (ermäßigter Steuersatz), 1.008 € (voller Steuersatz)• Getränkeeinzelhandel: 363 € (nur voller Steuersatz)• Cafe: 860 € (ermäßigter Steuersatz), 739 € (voller Steuersatz)• Milch, Milcherzeugnisse, Fettwaren und Eier: 511 € (ermäßigter Steuersatz), 68 € (voller Steuersatz)• Nahrungs- und Genussmittel: 1.169 € (ermäßigter Steuersatz), 565 € (voller Steuersatz)• Obst, Gemüse, Südfrüchte und Kartoffeln: 269 € (ermäßigter Steuersatz), 200 € (voller Steuersatz)Die Pauschbeträge haben sich im Vergleich zum Jahr 2010 erhöht.



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