10.12.2010

Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben (Gaststätten)

Die Finanzverwaltung hat für die Entnahme von Lebensmitteln in Gast- und Speisewirtschaften die für das Jahr 2011 geltenden Pauschbeträge veröffentlicht. Diese Jahreswerte betragen ohne Umsatzsteuer pro Person (bei Kindern vom 2. bis vollendetem 12. Lebensjahr die Hälfte):

• mit Abgabe von kalten Speisen: 807 € (ermäßigter Steuersatz), 1.210 € (voller Steuersatz• mit Abgabe von kalten und warmen Speisen: 1.116 € (ermäßigter Steuersatz), 1.989 € (voller SteuersatzDie Pauschbeträge haben sich im Vergleich zum Jahr 2010 erhöht.



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