13.12.2010

Maßnahmen zur Steuervereinfachung: Steuererklärungen und Meldefristen u.a.

Der Koalitionsbeschluss enthält u.a. die unten aufgeführten Regelungen. Darüber hinaus sollen vorausgefüllte Steuererklärungen ab dem Jahr 2013 im Internet bereit gestellt werden. Diese sollen die dem Finanzamt bereits bekannten Daten enthalten. Diese Vereinfachung soll auch für die Versteuerung von Renteneinkünften Anwendung finden.

Gemeinsame Abgabe von Einkommensteuererklärungen für zwei Jahre: Arbeitnehmer, Bezieher von Alterseinkünften und Personen mit Einkünften aus Vermögensverwaltung sollen ihre Einkommensteuererklärungen wahlweise nur noch alle zwei Jahre beim Finanzamt abgeben können.Veranlagungsarten für Eheleute: Die derzeit bestehenden insgesamt sieben Veranlagungs- und Tarifvarianten für Eheleute sollen auf vier reduziert werden.Arbeitnehmern mit geringem Arbeitslohn: Die Verpflichtung zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung allein wegen einer beim Lohnsteuerabzug berücksichtigten zu hohen Mindestvorsorgepauschale für die Kranken- und Pflegeversicherung soll entfallen.Kapitaleinkünfte: Auf die bisher allein für den Spendenabzug und die Berücksichtigung von außergewöhnlichen Belastungen erforderliche Erklärung soll verzichtet werden.Steuererklärungsfrist für Land- und Forstwirte (mit abweichendem Wirtschaftsjahr): Die Regelabgabefrist soll von drei auf fünf Monate verlängert werden.Frist für die Meldung von Auslandssachverhalten: Bestimmte Sachverhalte, wie z.B. die Gründung und der Erwerb von Betrieben und Betriebsstätten im Ausland, sind bisher innerhalb eines Monats nach dem Ereignis anzuzeigen. Künftig soll es ausreichen, wenn das Finanzamt innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf des Wirtschaftsjahres, in dem das meldepflichtige Ereignis eintritt, unterrichtet wird.Bagatellgrenze für Anzeigen der Banken:Vermögensverwahrer und -verwalter können bis zu einer Bagatellgrenze von 5.000 € auf eine Anzeige der von ihnen für den Erblasser verwahrten bzw. verwalteten Vermögensgegenstände verzichten. Die Grenze soll auf 10.000 € verdoppelt werden.



Auslandssachverhalte
Meldefristen
Steuererklärungen
Steuervereinfachung

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