13.12.2010

Maßnahmen zur Steuervereinfachung: Steuerliche Änderungen

Die Koalition hat eine Reihe von Maßnahmen zur Steuervereinfachung beschlossen, die von Bundestag und Bundesrat im nächsten Jahr verabschiedet werden sollen. Das Gesetz soll zum 1.1.2012 in Kraft treten, wobei einzelne Regelungen bereits für das Jahr 2011 rückwirkend gelten sollen. Geplant ist u.a. Folgendes:Arbeitnehmerpauschbetrag: Der Betrag soll von derzeit 920 € auf 1.000 € steigen.Entfernungspauschale: Bei der abwechselnden Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln und Pkw für den Arbeitsweg soll die tagweise Berechnung durch eine jährliche Vergleichsrechnung ersetzt werden.Kosten für Kinderbetreuung: Die bisherige Unterscheidung zwischen durch die Berufstätigkeit bedingte und privat veranlasste Kinderbetreuung soll entfallen. Bei der Einkommensteuererklärung soll die Anlage Kind vereinfacht werden.Kindergeld/Kinderfreibeträge: Kindergeld wird nur gewährt, wenn die Einkünfte volljähriger Kinder den Betrag von 8.004 € nicht übersteigen. Auf die Überprüfung der Einkunftsgrenze soll verzichtet werden.Stipendien: Sie sind steuerfrei, wenn sie unmittelbar aus öffentlichen Mitteln geleistet werden. Dies soll künftig auch für lediglich mittelbar aus öffentlichen Mitteln geleistete Zahlungen gelten, wie z.B. aus EU-Förderprogrammen.Erstattungsüberschüsse bei Sonderausgaben: Wird z.B. Kirchensteuer für zurückliegende Jahre erstattet, erfolgt die Hinzurechnung künftig im Jahr der Erstattung.Spenden bei Naturkatastrophen:das vereinfachte Spendenverfahren wird gesetzlich geregelt und erweitert.Verbilligte Vermietung: Die Vermietung soll ab einem Prozentsatz von 66 % bzw. 2/3 der ortsüblichen Vergleichsmiete als voll entgeltlich gelten und damit den vollen Werbungskostenabzug ermöglichen.Betriebsaufgabe, -verpachtung: Künftig soll ein Betrieb bis zu einer ausdrücklichen Aufgabeerklärung als fortgeführt gelten.Verbindliche Auskünfte: Die Gebührenpflicht soll auf wesentliche und aufwändige Fälle beschränkt werden. Dazu ist eine Bagatellgrenze in Höhe von 10.000 € (Gegenstandswert) vorgesehen.



Arbeitnehmerpauschbetrag
Betriebsaufgabe
Entfernungspauschale
Steuervereinfachung
verbindliche Auskunft

Haftungshinweis:
Dieser Beitrag ist nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung kann trotz sorgfältiger Bearbeitung nicht übernommen werden. Zu dem behandelten Thema wird gerne weitere Auskunft erteilt.


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