20.12.2010

Antrag auf Dauerfristverlängerung ab 1.1.2011

Der Antrag auf Dauerfristverlängerung sowie die Anmeldung der Sondervorauszahlung sind ab dem 1.1.2011 regelmäßig nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung nach Maßgabe der Steuerdaten-Übermittlungsverordnung zu übermitteln.Hierzu weist die Finanzverwaltung darauf hin, dass sie zur Vermeidung von Härten auf Antrag auf die elektronische Übermittlung verzichtet. Der Antrag kann dann nach amtlichem Vordruck gestellt werden.



Antrag
Dauerfristverlängerung
elektronische Übermittlung

Haftungshinweis:
Dieser Beitrag ist nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung kann trotz sorgfältiger Bearbeitung nicht übernommen werden. Zu dem behandelten Thema wird gerne weitere Auskunft erteilt.


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