06.01.2011

Kosten krankheitsbedingter Heimunterbringung als außergewöhnliche Belastung

Bisher wurden die Kosten einer Heimunterbringung nur unter bestimmten Voraussetzungen als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt. Es musste sich um zusätzliche Aufwendungen für Pflegeleistungen handeln oder ein Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen "H" oder "Bl" ausgestellt sein.

Der Bundesfinanzhof hat nun auch die Kosten für einen krankheitsbedingten Aufenthalt in einem Seniorenheim als außergewöhnliche Belastung anerkannt, ohne dass eine ständige Pflegebedürftigkeit bestand oder zusätzliche Pflegekosten abgerechnet wurden. Pflegebedürftigkeit sei keine Voraussetzung für den Abzug, wenn aufgrund ärztlicher Bescheinigungen festgestellt werden könne, dass der Heimaufenthalt infolge einer Erkrankung notwendig gewesen sei.In dem entschiedenen Fall war eine 74-jährige Klägerin nach einer stationären Behandlung in einer psychiatrischen Klinik auf ärztliche Empfehlung in ein Seniorenheim gezogen. Ihre Wohnung in einem Zweifamilienhaus hatte sie währenddessen nicht aufgegeben. Die Miet- und Verpflegungskosten des Heims abzüglich einer Haushaltsersparnis konnten als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden.



außergewöhnliche Belastungen
Heimkostenl
Heimunterbringung
krankheitsbedingt

Haftungshinweis:
Dieser Beitrag ist nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung kann trotz sorgfältiger Bearbeitung nicht übernommen werden. Zu dem behandelten Thema wird gerne weitere Auskunft erteilt.


Zurück