04.05.2011

Dienstwagen: Zuschlag für Fahrten zur Arbeit

Darf ein Arbeitnehmer einen Dienstwagen auch privat nutzen, ist bei der 1 %-Regelung für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte monatlich ein steuerpflichtiger Zuschlag von 0,03 % des Listenpreises pro Kilometer der Entfernung erforderlich. Der Bundesfinanzhof hält in drei neuen Urteilen daran fest, dass dieser Zuschlag bei nur wenigen Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte im Monat zu kürzen ist. Zweck des Zuschlags sei es nur, einen Ausgleich zur Entfernungspauschale zu schaffen. Der Arbeitnehmer solle nicht die Entfernungspauschale absetzen können, soweit ihm durch die Fahrten mit dem Dienstwagen keine Kosten entstanden sind. Der Zuschlag ist daher nur für die Tage zu erheben, an denen der Arbeitnehmer tatsächlich von der Wohnung zur Arbeitsstätte gefahren ist. Die Höhe des Zuschlags beträgt nach einer früheren Entscheidung 0,002 % des Listenpreises des Kfz pro Fahrt und Entfernungskilometer.Die Finanzverwaltung hatte frühere Urteile des Bundesfinanzhofs mit einem Nichtanwendungserlass belegt. An diesem wird sie nun nicht mehr festhalten können.



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0,03 %
Dienstwagen
Listenprais
Zuschlag

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