12.01.2011

Geldspielautomatenumsätze sind nicht umsatzsteuerfrei

Seit dem Jahr 2006 gilt eine Neuregelung zur Umsatzbesteuerung von Spiel- und Wettumsätzen. Diese Umsätze sind nur steuerbefreit, wenn sie unter das Rennwett- und Lotteriegesetz fallen und nach diesem Gesetz Steuer erhoben wird.Aufgrund dieser Regelung sind Umsätze aus dem Betrieb von Geldspielautomaten in einer Spielhalle umsatzsteuerpflichtig. Der Bundesfinanzhof hatte Zweifel, ob diese Regelung mit einer Mehrwertsteuersystemrichtlinie im Einklang steht und hatte daher den Europäischen Gerichtshof (EuGH) angerufen. Dieser hat die Frage bejaht.In einem neuen Urteil hat der Bundesfinanzhof nun im Anschluss an die Entscheidung des EuGH die Umsätze eines gewerblichen Betreibers von Geldspielautomaten als umsatzsteuerpflichtig angesehen. Die Neuregelung verstoße weder gegen Unionsrecht noch gegen das Grundgesetz.



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Haftungshinweis:
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