14.01.2011

Sozialrecht: Keine Versicherungsfreiheit der Mitglieder des board of directors

Die Mitglieder des board of directors einer US-Kapitalgesellschaft sind nicht in der gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung versicherungsfrei. Für diese Beschäftigten findet die für Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft nach deutschem Recht geltenden Ausnahmebestimmungen keine Anwendung. Die Mitglieder können sich auch nicht mit Erfolg auf das vom Europäischen Gerichtshof entwickelte Gleichbehandlungsgebot zugunsten mitgliedstaatlicher Kapitalgesellschaften berufen. Diese Rechtsprechung bezieht sich auf die Niederlassungsfreiheit nach dem Vertrag über die Arbeitsweise der EU. Diese verbietet auch im Zusammenwirken mit dem verfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz nicht, Gesellschaften aus Drittstaaten anders zu behandeln als EU-Gesellschaften. (Bundesozialgericht)



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Mitglieder
Rentenversicherung
US-Kapitalgesellschaft
Versicherungspflicht

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