14.01.2011

Vorsteuern sind auch bei Durchschnittssatzermittlung keine Anschaffungskosten

Vorsteuerbeträge, die umsatzsteuerlich abgezogen werden können, sind einkommensteuerlich keine Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Wirtschaftsgütern. Bei Unternehmen mit Gewinnermittlung durch Einnahme-Überschussrechnung handelt es sich um Betriebsausgaben, bei bilanzierenden Unternehmen besteht ein Vergütungsanspruch gegenüber dem Finanzamt.Auch bei Land- und Forstwirten, die ihre Umsätze nach Durchschnittssätzen versteuern, zählen Vorsteuerbeträge nicht zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Sie können zwar die tatsächliche Vorsteuer nicht abziehen. Sie erhalten aber einen pauschalen Vorsteuerabzug, mit dem sämtliche Vorsteuern abgegolten sind. Dies führt dazu, dass auch die auf die Anschaffung oder Herstellung von Wirtschaftsgütern entfallende, nicht abzugsfähige Vorsteuern keine Anschaffungskosten sind, die nur über die Abschreibung zu berücksichtigen wären. (Bundesfinanzhof)



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Vorsteuern

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