14.01.2011

Doppelte Haushaltsführung: Besuchsfahrten zum auswärts untergebrachten Ehegatten

Bei einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung zählen zu den Werbungskosten alle hierdurch entstandenen notwendigen Mehraufwendungen. Aufwendungen für die Wege vom Beschäftigungsort zum Ort des eigenen Hausstandes und zurück (Familienheimfahrten) können jeweils nur für eine Familienheimfahrt pro Woche abgezogen werden.Ein Werbungskostenabzug ist nach einem Urteil des Finanzgerichts Köln nicht möglich für Reisekosten des Ehegatten vom eigenen Hausstand zum Beschäftigungsort. Hierbei handele es sich nicht um Familienheimfahrten. Ein Abzug derartiger Aufwendungen sei nur möglich, wenn der Arbeitnehmer aus beruflichen Gründen an der Heimfahrt gehindert sei. Dies sei z.B. bei einem Verbot durch den Arbeitgeber oder der freiwilligen Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen am Arbeitsort der Fall.Gegen das Urteil ist die Revision beim Bundesfinanzhof anhängig.



Besuchsfahrten
doppelte Haushaltsf+hrung
Ehegatte
Werbungskosten

Haftungshinweis:
Dieser Beitrag ist nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung kann trotz sorgfältiger Bearbeitung nicht übernommen werden. Zu dem behandelten Thema wird gerne weitere Auskunft erteilt.


Zurück