09.05.2011

Zum 31.3.2011 ablaufende Fristen

Bis zum 31.3.2011 sollten Sie ggf. noch Folgendes erledigen:• Antrag auf Anpassung der Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuervorauszahlungen für das Jahr 2009• Antrag auf Erlass der Grundsteuer für 2010 in bestimmten Fällen (die Anforderungen an den Erlass wurden durch das Jahressteuergesetz 2009 verschärft)• Jahresmeldungen (Sozialversicherung), hier ist Termin der 15.4.2011• Beitragszahlung für 2010 bei freiwilliger Weiterversicherung in der Rentenversicherung• Nachholen von Instandsetzungsarbeiten, für die eine Rücklage gebildet worden ist• Meldungen an die Künstlersozialkasse• Mehrwertsteuererstattung in EU für 2009 (bei Erstattungen für das Jahr 2009 wurde der Termin ausnahmsweise verlängert; bei Erstattungen für 2010 ist wieder der 30.9.2011 maßgebend).



31.3.2011.
Fristablauf
Termin

Haftungshinweis:
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