07.02.2011

Erstattungs- und Nachzahlungszinsen bei der Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer

Der Bundesfinanzhof hatte entschieden, dass Erstattungszinsen nicht einkommensteuerpflichtig sind. Zu diesem Urteil weist die Finanzverwaltung darauf hin, dass es zur Einkommensteuer ergangen ist. Es habe daher keine Auswirkungen auf die Körperschaftsteuer. Erstattungszinsen führen bei Kapitalgesellschaften grundsätzlich zu Betriebseinnahmen. Dies gilt auch für solche zur Gewerbesteuer.Insoweit Einsprüche gegen Körperschaftsteuerbescheide und Gewerbesteuermessbetragsbescheide mit der Begründung eingelegt werden, eine Erfassung der Zinsen sei rechtswidrig, wird keine Aussetzung der Vollziehung gewährt.



Betriebseinnahmen
Erstattungszinsen
Gewerbesteuer
Körperschaftsteuer

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