08.02.2011

Höhe der Umsatzsteuer bei 1 % Regelung für private Pkw-Nutzung

Wird ein Betriebs-Pkw auch privat genutzt, ist dies einkommensteuerlich eine Entnahme. Daneben fällt auch Umsatzsteuer an, die nicht als Betriebsausgabe absetzbar ist.Der Bundesfinanzhof hat nun entschieden, wie die Umsatzsteuer zu ermitteln ist, wenn einkommensteuerlich die Höhe der Entnahme nach der sog. 1 %-Regelung ermittelt wurde.Bemessungsgrundlage bei der Umsatzsteuer sind grundsätzlich die anteiligen Kosten, die zum Vorsteuerabzug berechtigt haben. Diese sind also nach der Verhältnis der privaten zu den Fahrten insgesamt aufzuteilen. Die sich daraus ergebende Umsatzsteuer ist der Entnahme bei der Einkommensteuer hinzuzurechnen. Die 1 %-Regelung ist nicht maßgebend (also keine Umsatzsteuer auf den sich nach der 1 %-Regelung ergebenden Entnahmewert). Dies ist für einen Unternehmer von Vorteil, wenn der Umfang der privaten Fahrten relativ niedrig ist. Es ergibt sich dann eine niedrigere Umsatzsteuer auf die Entnahme als bei Übernahme der 1 % Regelung für die Umsatzsteuer.Setzt der Unternehmer bei der Einkommensteuer den Entnahmewert nach der 1 % Regelung an, kann er ihn aber für die Umsatzsteuer übernehmen. Bei dieser sind dann 80 % des einkommensteuerlichen Werts als Entnahme anzusetzen. Dies ist umsatzsteuerlich der Nettowert. Der Abschlag von 20 % soll pauschal berücksichtigen, dass ein Teil der Kosten nicht mit Vorsteuer belastet ist, daher nicht der Umsatzsteuer bei der Entnahme unterliegt.Will der Unternehmer bei der Umsatzsteuer aber die 1 % Regelung nicht übernehmen und führt er auch kein Fahrtenbuch, ist für Umsatzsteuerzwecke der Anteil der privaten Fahrten anhand geeigneter Unterlagen zu schätzen. Fehlen geeignete Unterlagen für die Schätzung, ist der Anteil der Privatfahrten in der Regel mit mindestens 50 % anzusetzen.Die Umsatzsteuer auf die Entnahme ist in dem Veranlagungszeitraum bei der Einkommensteuer zu erfassen, in dem das Fahrzeug privat genutzt wurde. Es kommt nicht darauf an, wann die Umsatzsteuer auf die Privatnutzung angemeldet, festgesetzt oder gezahlt wurde. Dies gilt auch für Einnahme-Überschussrechner.



1 %-Regelung
Bemessungsgrundlage
Dienstwagen
Entnahmen
Umsatzsteuer

Haftungshinweis:
Dieser Beitrag ist nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung kann trotz sorgfältiger Bearbeitung nicht übernommen werden. Zu dem behandelten Thema wird gerne weitere Auskunft erteilt.


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