14.02.2011

Nachweis der Einzahlung der Stammeinlage

Bei Auflösung einer GmbH haben die Gesellschafter unter bestimmten Voraussetzungen einen Auflösungsgewinn als Einkünfte aus Gewerbebetrieb zu versteuern, bzw. können sie einen Verlust bei diesen Einkünften geltend machen. Auflösungsgewinn bzw. -verlust ist der Betrag, um den das ausgekehrte Vermögen nach Abzug der Auflösungskosten die Anschaffungskosten übersteigt. Dabei muss ein Gesellschafter die Anschaffungskosten durch Unterlagen nachweisen. Hierfür ist in der Regel ein Zahlungsbeleg vorzulegen. Dies gilt auch bei Einzahlung in die Stammeinlage. Kein ausreichender Nachweis ist die Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister. Diese erfolgt regelmäßig auf Basis der entsprechenden Versicherung der GmbH-Beteiligten. Ein Nachweis der Einzahlung ist nur ausnahmsweise erforderlich.Nach diesen Grundsätzen hat das Finanzgericht Köln bei einem Gesellschafter einen Auflösungsverlust nicht anerkannt, weil er die Einzahlung in die Stammeinlage nicht nachweisen konnte.



Einzahlung
GmbH
Nachweis
Stammeinlage

Haftungshinweis:
Dieser Beitrag ist nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung kann trotz sorgfältiger Bearbeitung nicht übernommen werden. Zu dem behandelten Thema wird gerne weitere Auskunft erteilt.


Zurück