15.02.2011

Beratungskosten für Kauf von Anteilen absetzbar?

Vor dem Kauf einer größeren Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft sind in der Regel eine Reihe wirtschaftlicher, steuerlicher und rechtlicher Fragen zu klären. Zweifelhaft ist, wie die Kosten für sog. Due Diligence steuerlich zu behandeln sind. Es handelt sich um Aufwendungen im Zusammenhang mit der Beschaffung von Informationen über das möglicherweise zu erwerbende Unternehmen. Sie dienen dazu, eine Entscheidung über den Kauf zu treffen, darüber hinaus, den angemessenen Kaufpreis und die sonstigen Bedingungen des Kaufvertrags zu ermitteln. Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs gilt dazu im Wesentlichen Folgendes: • Aufwendungen, die angefallen sind, bevor die Entscheidung zum grundsätzlichen Erwerb der Anteile getroffen wurde, sind sofort absetzbare Werbungskosten. • Aufwendungen, die angefallen sind, nachdem die Entscheidung zum Kauf der Anteile grundsätzlich gefallen ist, sind Nebenkosten der Anschaffung. Sie sind daher zusammen mit dem Kaufpreis zu aktivieren. Es genügt eine grundsätzlich getroffene Entscheidung, diese muss nicht unwiderruflich gewesen sein.Im Einzelfall kann oft fraglich sein, ab wann eine Entscheidung zum Erwerb der Anteile grundsätzlich getroffen wurde, mit der Folge, dass weitere Beratungskosten zu den nicht ohne Weiteres absetzbaren Anschaffungskosten gehören. In der Praxis wird meist darauf abgestellt, wann der sog. "Letter of Intent" herausgegeben wurde. Das vorstehend Ausgeführte betrifft den Fall, dass es zum Kauf der Anteile komm



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GmbH-Anteile

Haftungshinweis:
Dieser Beitrag ist nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung kann trotz sorgfältiger Bearbeitung nicht übernommen werden. Zu dem behandelten Thema wird gerne weitere Auskunft erteilt.


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