18.02.2011

Versicherungsteuer kann nicht als Vorsteuer abgezogen werden

Als Vorsteuer kann ein Unternehmer nur die gesetzlich geschuldete Steuer abziehen. Dies ist nur die Umsatzsteuer, nicht aber die Versicherungsteuer. Ein Abzug dieser Steuer ist auch nach einer EU-Richtlinie nicht möglich, hat der Bundesfinanzhof entschieden.Er begründet dies im Ergebnis mit den Unterschieden zwischen beiden Steuern. Die Versicherungsteuer sei keine allgemeine Steuer wie die Umsatzsteuer, die alle wirtschaftlichen Vorgänge in Deutschland erfasst. Steuergegenstand sei nur die Zahlung des Versicherungsentgelts aufgrund eines durch einen Vertrag oder auf sonstige Weise entstandenen Versicherungsverhältnisses.Der Beschluss betraf die Versicherungsteuer, die auf Berufshaftpflichtbeiträge erhoben wurde



Versicherungsteuer
Vorsteuerabzug

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