03.03.2011

Mieterhöhung nach Modernisierungsmaßnahmen trotz fehlender Ankündigung zulässig

Ein Vermieter muss Modernisierungen, die zur Erhöhung der Miete führen, dem Mieter spätestens drei Monate vor Beginn der Arbeiten mitteilen. Auch ohne eine derartige Ankündigung ist die spätere Mieterhöhung zulässig. Die Ankündigungspflicht soll es dem Mieter ermöglichen, sich auf die zu erwartenden Baumaßnahmen in seiner Wohnung einzustellen und ggf. sein Sonderkündigungsrecht auszuüben. Zweck der Ankündigungspflicht ist jedoch nicht, die Befugnis des Vermieters zur Umlegung der Modernisierungskosten auf den Mieter einzuschränken. (Bundesgerichtshof)



Ankündigung
Mieterhöhung
Modernisierungsmaßnahmen

Haftungshinweis:
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