Die Bundesagentur für Arbeit wirkt bei erwerbsfähigen Hilfsbedürftigen ohne ausreichende deutsche Sprachkenntnisse auf die Teilnahme an sog. Integrationskursen hin. Die Durchführung dieser Kurse ist umsatzsteuerfrei, wenn sie von einem vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hierfür zugelassenen Kursträger erbracht werden. (Finanzverwaltung)