Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht vor, die bisher nur auf Autobahnen geltende Maut für schwere Nutzfahrzeuge auf vierspurige Bundesstraßen auszudehnen. Dies wird damit begründet, dass viele dieser Straßen das Ausbauniveau von Autobahnen erreicht hätten. Betroffen sind hiervon 80 Streckenabschnitte. Ein Termin für die Einführung wird nach dem Entwurf vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung bestimmt werden.