14.03.2011

Fördermittel: Umwandlung von Darlehen in Baukostenzuschüsse

Die Eigentümer eines denkmalgeschützten Gebäudes im Sanierungsgebiet einer Innenstadt erhielten im Jahr 1988 für die Durchführung bestimmter baulicher Maßnahmen Fördermittel nach dem Städtebauförderungsgesetz. Die Zahlung wurde zunächst als zins- und tilgungsfreies Darlehen behandelt. Zu einem späteren Zeitpunkt sollte entschieden werden, ob das Darlehen zurückzuzahlen ist oder als Zuschuss gewährt wird. Für die Veranlagungszeiträume 1988 bis 1997 machten die Eigentümer erhöhte Absetzungen für Gebäude in Sanierungsgebieten geltend, ohne die Bemessungsgrundlage der AfA um die von der Stadt geleisteten Vorauszahlungen zu mindern. Im Jahr 2004 entschied die Stadt, dass die Fördermittel nicht zurückzuzahlen seien (verlorener Baukostenzuschuss). Das Finanzamt behandelte die Zahlung im Jahr 2004 abzüglich der noch nicht ausgeschöpften Abschreibung als Einnahme.Der Bundesfinanzhof entschied anders. Mit der endgültigen Entscheidung im Jahr 2004 erhielten die Eigentümer einen Baukostenzuschuss, der die Herstellungskosten der Gebäude minderte, da er in unmittelbaren wirtschaftlichem Zusammenhang mit der Herstellung des Gebäudes stand. Hierdurch verminderte sich nach allgemeinen Grundsätzen die AfA-Bemessungsgrundlage ab 2004. Die Zuschüsse waren demzufolge nicht als Einnahmen bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zu erfassen, weil sie keine Gegenleistung für die Nutzung darstellten. Die Zuschüsse wurden ausschließlich aus städtebaulichen Gründen gewährt.



Baukostenzuschüsse
Darlehen
Fördermittel
Umwandlung

Haftungshinweis:
Dieser Beitrag ist nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung kann trotz sorgfältiger Bearbeitung nicht übernommen werden. Zu dem behandelten Thema wird gerne weitere Auskunft erteilt.


Zurück