15.03.2011

EU fordert Änderungen bei der Erbschaftsteuer

In Deutschland ansässige Personen (Inländer) erhalten bei Erbschaft oder Schenkung einen Freibetrag von bis zu 500.000 € je nach dem Verwandtschaftsverhältnis zum Erblasser bzw. Schenker. Haben jedoch weder der Erblasser/Schenker, noch der Erbe/Beschenkte einen Wohnsitz in Deutschland, beträgt der Freibetrag nur 2.000 €. Hierin sieht die Europäische Kommission eine Diskriminierung der Bewohner anderer EU-Mitgliedstaaten und damit einen Verstoß gegen das EU-Recht auf freien Kapitalverkehr. Sie hat Deutschland aufgefordert, die Bestimmungen zu ändern.



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