15.03.2011

Sanierungsklausel bei Mantelkauf angeblich EU-rechtswidrig

Die Übertragung von mehr als 25 % bzw. 50 % der Anteile an einer GmbH innerhalb von fünf Jahren führen in der Regel zum teilweisen bzw. völligen Verlust eines Verlustvortrages der GmbH. Hiervon ist eine zunächst befristete, dann unbefristete Ausnahme für den Fall eingeführt worden, dass die Anteile zu Zwecken der Sanierung übertragen wurde. Die EU-Kommission hat nun entschieden, dass es sich hierbei um eine unzulässige Subvention handele. Die Vorschrift dürfe nicht mehr angewendet werden, etwaige Vergünstigungen seien ungeachtet einer Bestandskraft der Bescheide zurückzufordern. Das Bundesfinanzministerium hat inzwischen eine Klage gegen die Entscheidung der Kommission vor dem Europäischen Gerichtshof angekündigt. Die Klage hat keine aufschiebende Wirkung.



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Mantelkauf
Sanierungsklausel

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