24.03.2011

Reise eines Pfarrers zur Begleitung einer Wallfahrt nach Rom

Ein Priester begleitete Angehörige seiner Pfarrei auf einer einwöchigen Pilgerreise nach Rom. Die Reise wurde von einem Reiseunternehmen veranstaltet. Die Teilnahme an der Reise war ihm vom Bischof als Dienstreise genehmigt. Die Übernachtungskosten musste er jedoch selbst tragen. Auf dem Programm der Reise standen neben einer Papstaudienz mehrere Tage touristischer Besichtigungen. Finanzamt und Finanzgericht wollten die Kosten der Reise nicht als Werbungskosten anerkennen, da auf der Reise überwiegend touristische, somit private Ziele aufgesucht wurden.Der Bundesfinanzhof war anderer Ansicht. Bei einem Pfarrer kann die seelsorgerische Betreuung einer Pilgergruppe zu seinen beruflichen Aufgaben gehören. Nimmt er aus diesem Grund an einer Pilgerreise teil, ist die Teilnahme grundsätzlich nahezu ausschließlich beruflich veranlasst, auch wenn auf dem Reiseprogramm auch allgemein touristische Ziele standen. Es ist ähnlich wie bei einem Lehrer, der eine Klassenfahrt leitet. Die Kosten der Reise können dann voll absetzbar sein.



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