12.04.2011

Mietwagenkosten: Schätzung nach Schwacke-Liste oder Fraunhofer-Mietpreisspiegel

Nach einem Verkehrsunfall können die vom Schädiger oder seiner Versicherung zu ersetzenden Mietwagenkosten aufgrund unterschiedlicher Grundlagen geschätzt werden. Der Bundesgerichthof hat in einem neuen Urteil sowohl eine Schätzung nach der Schwacke-Liste als auch nach dem Frauenhofer-Mietpreisspiegel für zulässig angesehen, auch wenn diese im Einzelfall zu unterschiedlichen Ergebnissen führen. Beide Listen seien geeignet. Im Prozess dienten sie dem Tatrichter nur als Grundlage für seine Schätzung. Er könne im Rahmen seines Ermessens von diesen - etwa durch Abschläge oder Zuschläge auf die sich aus ihnen ergebenden Tarife - abweichen



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