14.04.2011

Kosten für behindertengerechten Wohnungsumbau

Kosten für den Umbau einer selbstgenutzten Wohnung, die durch Krankheit oder Behinderung des Steuerzahlers oder eines seiner Angehörigen entstanden sind, sind als außergewöhnliche Belastung absetzbar. Dies sind grundsätzlich die Mehrkosten aufgrund der Behinderung, die daher einem Gesunden nicht entstanden wären. Bei einheitlichen Baumaßnahmen ist ggf. durch ein Gutachten eines Sachverständigen zu ermitteln, welcher Teil der Kosten durch die Krankheit oder Behinderung verursacht ist. Der Ansatz eines durch den Umbau erlangten Gegenwertes hat in der Regel zu unterbleiben, da er regelmäßig in den Hintergrund tritt.Grundsätzlich ist es unerheblich, ob die Baumaßnahmen bei einem Neubau anfallen, bei Modernisierung eines erworbenen Altbaus, bei Modernisierung eines bereits genutzten Eigenheims oder für eine Mietwohnung. (Bundesfinanzhof)



außergewöhnliche Belastungen
Behinderung
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Wohnungsumbau

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Dieser Beitrag ist nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung kann trotz sorgfältiger Bearbeitung nicht übernommen werden. Zu dem behandelten Thema wird gerne weitere Auskunft erteilt.


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