26.04.2011

Überlassung von Fahrzeugen zwischen Personengesellschaft und Gesellschaftern

Bei der Überlassung von Fahrzeugen zwischen einer Personengesellschaft und einem Gesellschafter können umsatzsteuerliche Fragen entstehen. Aus einer neuen Verfügung der Oberfinanzdirektion Karlsruhe ergibt sich dazu unter Anderem:Überlassung von der Gesellschaft an einen GesellschafterSoweit der Gesellschafter das Fahrzeug für die unternehmerischen Zwecke der Gesellschaft nutzt, ergeben sich keine besonderen Fragen. Die Gesellschaft hat aus den Kosten für die Anschaffung des Fahrzeugs und den Kosten der betrieblichen Fahrten unter den üblichen Voraussetzungen den Vorsteuerabzug. Wird das Fahrzeug auch für private Fahrten überlassen, liegt darin eine umsatzsteuerpflichtige Wertabgabe, wenn aus den Kosten der Vorsteuerabzug zumindest teilweise möglich war.Wird das Fahrzeug entgeltlich überlassen, ist das Entgelt umsatzsteuerpflichtig. Ein schriftlicher Vertrag ist nicht erforderlich, es genügen mündliche Vereinbarungen. Entgelt ist die Belastung des Gesellschafters mit den Kosten auf seinem Privatkonto. Es ist die sog. Mindestbemessungsgrundlage zu beachten, es sind also mindestens die Kosten Bemessungsgrundlage der Umsatzsteuer. Die Gesellschaft hat andererseits aus den entstehenden Kosten den Vorsteuerabzug.Überlassung des Gesellschafters an die GesellschaftEine entgeltliche Überlassung an die Gesellschaft ist anzunehmen, wenn ein Sonderentgelt entrichtet wird. Ein Entgelt liegt auch vor, wenn für die Überlassung des Fahrzeugs Gutschriften auf dem Gesellschafterkapitalkonto erfolgen, und sich hierdurch Ansprüche des Gesellschafters ergeben oder sich seine Verbindlichkeiten mindern.Ein Leistungsaustausch liegt nur vor, soweit das Fahrzeug für betriebliche Zwecke der Gesellschaft überlassen wird. Die Nutzung für private Fahrten des Gesellschafters ist eine umsatzsteuerpflichtige Wertabgabe, die der Gesellschafter zu versteuern hat.Hinweis: Aus der Anschaffung des Pkw kann dem Gesellschafter der Vorsteuerabzug zustehen.



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Personengesellschaften
unentgeltlich

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Dieser Beitrag ist nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung kann trotz sorgfältiger Bearbeitung nicht übernommen werden. Zu dem behandelten Thema wird gerne weitere Auskunft erteilt.


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