Ein Unternehmen kann von einer Wirtschaftsauskunftei keinen Schadensersatz wegen negativer Bonitätsbeurteilung verlangen, wenn die Beurteilung auf Tatsachen beruht. Insoweit handelt es sich um eine Meinungsäußerung, für die kein Schadensersatz verlangt werden kann, so der Bundesgerichtshof. Ein betroffenes Unternehmen müsse eine derartige Bewertung hinnehmen, auch wenn sie mögliche Geschäftspartner zu Vorsicht veranlassen könnte. Für das Funktionieren der Wirtschaft seien zutreffende Bonitätsauskünfte von erheblicher Bedeutung.