05.05.2011

Investitionsabzugsbetrag: Nachweis der Investitionsabsicht

Kleine und mittlere Unternehmen können für geplante Investitionen einen Investitionsabzugsbetrag steuermindernd in Anspruch nehmen. Er ist zulässig bis 40 % der voraussichtlichen Kosten. Handelt es sich um geplante Investitionen bei Neugründung eines Betriebes oder bei einer wesentlichen Betriebserweiterung, verlangt die Finanzverwaltung zum Beweis der Investitionsabsicht das Vorliegen einer verbindlichen Bestellung zum Bilanzstichtag, für den der Abzugsbetrag geltend gemacht wird. Diese Anforderungen wurden bereits bei der Vorgängerregelung, der sog. Ansparabschreibung, gestellt. Das Finanzgericht München hat demgegenüber jetzt entschieden, dass nach der seit 2007 geltenden Neuregelung diese verschärften Anforderungen an den Nachweis einer Investitionsabsicht bei Betriebseröffnung oder -erweiterung nicht mehr berechtigt sind. Es seinen nun missbräuchliche Inanspruchnahmen nicht mehr zu befürchten, da bei Ausbleiben der Investition die Steuerbescheide rückwirkend zu ändern sind, sich daher kein Steuervorteil ergibt. Es genüge, wenn die Investitionsabsicht in anderer Weise nachgewiesen werde, z.B. durch Vernehmung von Zeugen.



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Haftungshinweis:
Dieser Beitrag ist nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung kann trotz sorgfältiger Bearbeitung nicht übernommen werden. Zu dem behandelten Thema wird gerne weitere Auskunft erteilt.


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