09.05.2011

Geldleistungen für Kinder in Vollzeitpflege

Die Finanzverwaltung hat in einem neuen Schreiben im Einzelnen ausgeführt, wie Vergütungen für verschiedene Betreuungsleistungen von Kindern, die nach dem Sozialgesetzbuch VIII erbracht werden, steuerlich zu beurteilen sind. Dabei hat sie die einzelnen Leistungen ausführlich beschrieben und dann entschieden, ob sie steuerfrei oder steuerpflichtig sind.In Einzelnen behandelt sie folgende Leistungen:• Vollzeitpflege• Erziehung in einer Tagesgruppe• Heimerziehung• Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung• Leistungen an Pflegefamilien/Erziehungsstellen über einen zwischengeschalteten Träger der freien Jugendhilfe• Erstattungen zur Unfallversicherung und Altersvorsorge für Pflegepersonen



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Haftungshinweis:
Dieser Beitrag ist nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung kann trotz sorgfältiger Bearbeitung nicht übernommen werden. Zu dem behandelten Thema wird gerne weitere Auskunft erteilt.


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