11.05.2011

Lebensversicherung als Betriebsvermögen

Lebensversicherungen auf das Leben des Betriebsinhabers sind grundsätzlich notwendiges Privatvermögen. Die Prämien sind keine Betriebsausgaben, Versicherungsleistungen keine Betriebseinnahmen. Gleiches gilt für die Lebensversicherung eine Personengesellschaft auf das Leben eines Gesellschafters oder dessen Angehörige, selbst wenn mit der Versicherung betriebliche Kredite gesichert werden sollen. Eine Lebensversicherung auf das Leben eines Dritten, z.B. eines Arbeitnehmers oder eines Geschäftspartners kann dagegen Betriebsvermögen sein, je nach den Umständen.

Besteht der Zweck einer Lebensversicherung darin, Mittel zur Tilgung betrieblicher Kredite anzusparen, kann die Versicherung auch dann Betriebsvermögen sein, wenn sie auf das Leben von Angehörigen eines Gesellschafters abgeschlossen wird. Dies stellt der Bundesfinanzhof in einer neuen Entscheidung klar. Im Urteilsfall hatte eine KG Lebensversicherungsverträge auf das Leben der minderjährigen Kinder eines Minderheitsgesellschafters abgeschlossen. Die Laufzeit der Verträge war 46 Jahre. Bezugsberechtigt war die KG, die auch die Beiträge zu zahlen hatte. Die KG hatte zu dieser Zeit ein Fachmarktzentrum errichtet. Die Lebensversicherung was als Sicherheit für die Bankkredite bestimmt.

Der Bundesfinanzhof erkannte den Lebensversicherungsvertrag als Betriebsvermögen an. Zweck des Vertrages sei nicht gewesen, das Todesfallrisiko der noch minderjährigen Kinder zu sichern. Vielmehr ermöglichte die lange Laufzeit der Verträge und das niedrige Lebensalter der versicherten Person niedrige Versicherungsprämien und damit eine günstige Finanzierung des Fachmarktzentrums.



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