11.05.2011

AGB: Bearbeitungsgebühren für Darlehen sind unzulässig

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Bank enthielten eine Klausel, wonach Bankkunden bei der Vergabe eines Darlehens 2 % aus dem Darlehensvertrag, mindestens jedoch 50 € Bearbeitungsgebühr zu zahlen hatten.Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat diese Klausel nun in einem neuen Urteil als unzulässig angesehen, da sie den Bankkunden unangemessen benachteilige. Der Aufwand werde bereits durch die Zinsen abgegolten. Außerdem sei für den Kunden nicht erkennbar, wann und unter welchen Voraussetzungen die Gebühr entstehe.Das Gericht hat die Revision zugelassen, da der Bundesgerichtshof bislang noch keine grundsätzliche Entscheidung zu diesen Gebühren getroffen hat.



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