12.05.2011

Gewerbesteuermessbetrag: Vorläufige Festsetzung

Bescheide über die Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrags ergingen bislang vorläufig aufgrund von Zweifeln an der Verfassungsmäßigkeit von bestimmten Regelungen des Haushaltsbegleitgesetzes 2004 (sog. Koch-Steinbrück-Liste). Diese Zweifel wurden nun nach Auffassung der Finanzverwaltung in einem nunmehr verabschiedeten Gesetz beseitigt. Ab sofort ergehen diese Steuerbescheide ohne Vorbehalt. Wegen der Frage, ob das Haushaltsbegleitgesetz 2004 in verfassungsmäßiger Weise zustande gekommen ist, kommt ein Ruhenlassen außergerichtlicher Rechtsbehelfsverfahren nicht mehr in Betracht



Gewerbesteuermessbetrag
Steuerbescheid
Vorläufigkeitsvorbehalt

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