Personen, die in diesem Jahr eine Bevölkerungs-, Gebäude- und Wohnungszählung durchführen (Erhebungsbeauftragte), erhalten hierfür eine Aufwandsentschädigung. Die Oberfinanzdirektion Frankfurt weist hierzu darauf hin, dass diese Zahlungen nicht grundsätzlich in voller Höhe steuerfrei sind. Die Höhe ist nicht einheitlich geregelt, sondern wird von den Städten und Gemeinden in eigener Zuständigkeit bestimmt. Nach den Lohnsteuerrichtlinien kann in der Regel ohne weiteren Nachweis ein steuerlich anzuerkennender Aufwand von 175 € monatlich angenommen werden. (werden z.B. 200 € monatlich erstattet, sind hiervon 175 € steuerfrei). Es können höhere abziehbare Aufwendungen glaubhaft gemacht werden.
Zu welcher Einkunftsart die Entschädigungen gehören, richtet sich nach den Verhältnissen des Einzelfalls. Bei den hier vorliegenden Aufwandsentschädigungen handelt es sich jedoch regelmäßig nicht um Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit.