17.05.2011

Berichtigung des Steuerbescheids bei Übernahme elektronischer Lohnsteuerdaten

Ein Arbeitnehmer fügte seiner Einkommensteuererklärung eine Lohnsteuerbescheinig seines Arbeitgebers mit der zutreffenden Höhe seines Arbeitslohns bei. Das Finanzamt übernahm bei der Veranlagung jedoch ungeprüft die zu niedrigen Werte, die ihm elektronisch übermittelt worden waren. Nachdem der Einkommensteuerbescheid bestandskräftig wurde, bemerkt das Finanzamt den Fehler und berichtigte die Steuerfestsetzung zu Lasten des Arbeitnehmers wegen "offenbarer Unrichtigkeiten".

Hiergegen klagte der Arbeitnehmer erfolglos vor dem Finanzgericht Münster. Nach dessen Auffassung ist die ungeprüfte Übernahme der inhaltlich fehlerhaft übermittelten Daten des Arbeitgebers ein rein mechanischer Fehler, also eine offenbare Unrichtigkeit, die jederzeit berichtigt werden könne. Es liege kein Rechtsirrtum des Finanzamts vor, der eine Änderung des Steuerbescheids ausschließen würde. Aus dem Steuerbescheid sei nicht ersichtlich, dass der Veranlagungssachbearbeiter bewusst von den erklärten Angaben des Klägers habe abweichen wollen.



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offenbare Unrichtigkeit

Haftungshinweis:
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