23.05.2011

Steuersatz für die Lieferung von Pferden

In Deutschland gilt für sämtliche Lieferungen, Einfuhren und innergemeinschaftliche Erwerbe von Pferden (einschließlich reinrassiger Zuchttiere, ausgenommen Wildpferde) der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 %. Diese Regelung verstößt gegen das EU-Recht. Danach findet der ermäßigte Steuersatz nur Anwendung, wenn das Pferd im Hinblick auf seine Schlachtung geliefert wird, um für die Zubereitung von Nahrungs- oder Futtermitteln verwendet zu werden. (Europäischer Gerichtshof)



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Haftungshinweis:
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