10.06.2011

Steuerermäßigung : Eintrittsberechtigungen für Theater, Museen u.a.

Für die Eintrittsberechtigung (Eintrittskarten) für Theater, Konzerte, Museen u.a. gilt der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 7 %. Werden bei Theatervorführungen und Konzerten mehrere Veranstalter tätig, kann jeder Veranstalter die Steuerermäßigung in Anspruch nehmen. Sie steht bei Tournee-Veranstaltungen sowohl dem Tournee-Veranstalter als auch dem örtlichen Veranstalter zu. Der ermäßigte Steuersatz gilt ebenfalls für die Umsätze von Ticket-Eigenhändlern aus dem Verkauf von Eintrittskarten. Auf Vermittlungsleistungen ist die Steuerermäßigung hingegen nicht anzuwenden. Diese Regelungen gelten nach einem neuen Schreiben der Finanzverwaltung in allen offenen Fällen.



Eintrittsberechtigungen
Eintrittskarten
ermäßigter Steuersatz
Theater
Veranstalter
BMF v. 10.6.2011, IV D 2 - S 7238/10/10001
Haftungshinweis:
Dieser Beitrag ist nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung kann trotz sorgfältiger Bearbeitung nicht übernommen werden. Zu dem behandelten Thema wird gerne weitere Auskunft erteilt.


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