30.06.2011

Neue Informationsansprüche für Investmentfondssparer

Seit dem 1.7.2011 haben Investmentfondssparer zusätzliche Ansprüche auf Informationen.

Ein in der Regel höchstens zweiseitiges Informationsblatt soll die wesentlichen Informationen über das jeweilige Finanzinstrument übersichtlich und leicht verständlich enthalten. Der Kunde soll insbesondere die Art des Finanzinstruments, seine Funktionsweise, seine Risiken, Aussichten für die Kapitalrückzahlung und die Erträge unter verschiedenen Marktbedingungen und die mit der Anlage verbundenen Kosten einschätzen und mit anderen Anlageformen vergleichen können.

Anleger sollen bei Fondsverschmelzungen besser über die Hintergründe und Auswirkungen aufgeklärt und bei Kostenerhöhungen rechtzeitig informiert werden.

Ebenfalls ab Juli 2011 müssen Vertreiber von Finanzinstrumenten ihren Kunden „Produktinformationsblätter“ und bei Verkauf von Wertpapierfonds die „wesentlichen Anlegerinformationen“ zur Verfügung stellen.



Investmentfondssparer
Informationen
Produktinformation
BMF-Pressemitteilung Nr. 21/2011 v. 29.6.2011; Gesetz zur Stärkung des Anlegerschutzes und Verbesserung der Funktionsfähigkeit des Kapitalmarkts v. 5.4.2011, BGBl I 2011 S. 538
Haftungshinweis:
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