06.07.2011

Lohnsteuerbescheinigungen: Aufteilung der an ausländische Sozialversicherungsträger geleisteten Globalzahlungen

In Deutschland steuerpflichtige Personen können die Beiträge zu einer gesetzlichen Sozialversicherung grundsätzlich als Sonderausgaben bei der Einkommensteuerveranlagung geltend machen. Die geleisteten Beiträge werden je nach ihrer Art (Altersvorsorge, Basiskranken- und Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung) in unterschiedlicher Höhe berücksichtigt. Neben den Beiträgen an inländische Sozialversicherungsträger sind auch vergleichbare Zahlungen an ausländische Sozialversicherungsträger begünstigt. Bei einigen ausländischen Sozialversicherungen wird ein einheitlicher Sozialversicherungsbeitrag (Globalbeitrag) erhoben, ohne dass eine anteilige Aufteilung auf die einzelnen Versicherungen erfolgt. Die Finanzverwaltung hat eine Tabelle veröffentlicht, in welchem prozentualen Verhältnis die Globalbeiträge von Arbeitnehmern in Lohnsteuerbescheinigungen auf die verschiedenen Versicherungen aufzuteilen sind.

Die Tabelle betrifft Versicherungen der folgenden Staaten: Belgien, Großbritannien, Irland, Lettland, Malta, Norwegen, Portugal, Spanien und Zypern. Sie ist für den Veranlagungszeitraum 2011 und die vorangegangenen Veranlagungszeiträume anzuwenden.



Lohnsteuerbescheinigungen
Globalzahlungen
ausländische Versicherungsträger
Aufteilung
BMF v. 5.7.2011, IV C 3 - S 2221/09/10013 :001
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