07.07.2011

E-Bilanz: Nichtbeanstandungsregelung für 2012

Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen sind erstmals für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2011 enden, elektronisch zu übermitteln. Die Finanzverwaltung will es nicht beanstanden, wenn für das Jahr 2012 Steuerbilanzen weiterhin in Papierform abgegeben werden. Dies ergibt sich aus dem Entwurf einem überarbeiteten Anwendungsschreiben der Finanzverwaltung zur elektronischen Übermittlung von Bilanzen.



E-Bilanz
Elekronische Bilanz
Papierform
Nichtbeanstandung
2012
BMF v. 1.7.2011, IV C 6 - S 2133b/11/10009
Haftungshinweis:
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