Das Steuervereinfachungsgesetz 2011, das u.a. eine Anhebung des Werbungskostenpauschbetrages, Erleichterungen bei der steuerlichen Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten und Vereinfachungen bei elektronischen Rechnungen vorsieht, ist vom Bundesrat gestoppt worden. Dies gilt auch für das Gesetz zur Förderung energetischer Wohngebäudesanierungen. Beiden Gesetzen hat der Bundesrat nicht zugestimmt. Er hat dabei auch nicht den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat angerufen. Von dieser Möglichkeit kann aber die Bundesregierung Gebrauch machen.