Spenden, Sachspenden und Mitgliedsbeiträge an gemeinnützige Vereine und andere gemeinnützige Einrichtungen sowie an politische Parteien und Wählervereinigungen können unter bestimmten Voraussetzungen als Sonderausgaben abgesetzt werden. Voraussetzung des Abzugs ist eine Bescheinigung des Vereins oder der anderen Einrichtung über die Höhe der Zahlungen bzw. Sachzuwendungen. Die Bescheinigung ist nach einem amtlich vorgeschriebenen Vordruck auszustellen.
Die Finanzverwaltung hatte in einem Schreiben vom Mai 2011 die aktuellen Anforderungen an die Bescheinigung dargestellt. Das Schreiben wurde nun überarbeitet und neu veröffentlicht. Geändert wurde die Formulierung hinsichtlich der Bestätigung, dass es sich nicht um Mitgliedsbeiträge handelt, die vom Abzug als Spende ausgeschlossen sind. Man sollte bei Gestaltung der Bescheinigungen das geänderte Schreiben heranziehen.