11.07.2011

Bescheinigungen für Spenden, Mitgliedsbeiträge u.Ä.

Spenden, Sachspenden und Mitgliedsbeiträge an gemeinnützige Vereine und andere gemeinnützige Einrichtungen sowie an politische Parteien und Wählervereinigungen können unter bestimmten Voraussetzungen als Sonderausgaben abgesetzt werden. Voraussetzung des Abzugs ist eine Bescheinigung des Vereins oder der anderen Einrichtung über die Höhe der Zahlungen bzw. Sachzuwendungen. Die Bescheinigung ist nach einem amtlich vorgeschriebenen Vordruck auszustellen.

Die Finanzverwaltung hatte in einem Schreiben vom Mai 2011 die aktuellen Anforderungen an die Bescheinigung dargestellt. Das Schreiben wurde nun überarbeitet und neu veröffentlicht. Geändert wurde die Formulierung hinsichtlich der Bestätigung, dass es sich nicht um Mitgliedsbeiträge handelt, die vom Abzug als Spende ausgeschlossen sind. Man sollte bei Gestaltung der Bescheinigungen das geänderte Schreiben heranziehen.

Hinweis: Mitgliedsbeiträge sind vom Spendenabzug ausgeschlossen bei Vereinen, die vorwiegend der Freizeitgestaltung ihrer Mitglieder dienen und Sportvereinen.



Spendenbescheinigungen
Verein
Muster
BMF v. 17.6.2011, IV C 4 – S 2223/07/0018 :004
Haftungshinweis:
Dieser Beitrag ist nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung kann trotz sorgfältiger Bearbeitung nicht übernommen werden. Zu dem behandelten Thema wird gerne weitere Auskunft erteilt.


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