12.07.2011

Falsche Beantwortung der Frage nach einer Schwerbehinderung

Beantwortet ein Arbeitnehmer bei seiner Einstellung vom Arbeitgeber zulässigerweise gestellte Fragen falsch, kann dieser den Arbeitsvertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten. Voraussetzung ist dabei, dass die Täuschung für den Abschluss des Arbeitsvertrags ursächlich war.

Diese Grundsätze gelten zum Beispiel für die Frage nach einer Schwerbehinderung. Wird diese unzutreffend beantwortet, ist keine Anfechtung des Arbeitsvertrages möglich, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer auch bei Kenntnis der Behinderung eingestellt hätte. Dies ergibt sich aus einer neuen Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts.

Hinweis: Auf die umstrittene Frage, ob sich der Arbeitgeber vor der Einstellung nach dem Bestehen einer Schwerbehinderung erkundigen darf, kam es in dem entschiedenen Fall nicht an.



Einstellungsgespräch
Fragen
Schwerbehinderung
BAG v. 7.7.2011, 2 AZR 396/10
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