14.01.2008

Besteuerung von Kleinunternehmern mit schwankenden Umsätzen

Von Unternehmern wird die auf ihre Umsätze geschuldete Umsatzsteuer nicht erhoben, wenn ihr Umsatz zuzüglich der darauf entfallende Umsatzsteuer im vorangegangenen Kalenderjahr 17.500 € nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50.000 € voraussichtlich nicht übersteigen wird (Kleinunternehmerregelung). Schwanken die Umsätze in einzelnen Jahren, so dass der Grenzbetrag von 17.500 € für das vorangegangene Jahr überschritten, im laufenden Jahr jedoch unterschritten wird, findet die Kleinunternehmerregelung keine Anwendung. Die Umsätze sind in diesem Fall zu versteuern. Der Bundesfinanzhof hat dies in einem neuen Beschluss ausgeführt und seine bisherige Rechtsprechung bestätigt. In dem entschiedenen Fall hatte ein Unternehmer folgende Umsätze:

Im Jahr 2002 war der Unternehmer Kleinunternehmer, weil er im vorangegangenen Jahr keine Umsätze getätigt hatte und damit unter der Grenze von 17.500 € blieb. Im Jahr 2003 lagen seine Umsätze zwar unter 17.500 €. Für die Anwendung der Kleinunternehmerregelung waren jedoch die Umsätze des Jahres 2002 maßgebend (42.300 €), so dass er seine Umsätze des Jahres 2003 versteuern musste.



Kleinunternehmer
Umsatzschwankungen
BFH v. 18.10.2007, V B 164/06
Haftungshinweis:
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