15.02.2008

Rechtsanwalt: Einkünfte aus Insolvenzverwaltung

Ein selbständiger Rechtsanwalt erzielte in zunehmenden Umfang Einkünfte als Insolvenzverwalter, die er in seiner Einkommensteuererklärung als solche aus freiberuflicher Tätigkeit angab. Das Finanzamt qualifizierte die Tätigkeit zunächst als sonstige selbständige Tätigkeit, später aufgrund des Umfangs und der Übertragung auf Mitarbeiter als gewerblich. Anders als bei der anwaltlichen Tätigkeit könne für den Bereich der Insolvenzverwaltung bereits die Beschäftigung von mehr als einem Mitarbeiter die Umqualifizierung der Einkünfte zur Folge haben. Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz entschied demgegenüber, dass die Tätigkeit eines Rechtsanwalts als Insolvenzverwalter solange nicht gewerblich ist, als dieser die erforderlichen Entscheidungen noch selbst trifft und verantwortet. Die Zahl der in Anspruch genommenen Hilfskräfte (zwei Rechtsanwälte und drei weitere Angestellte) diene nur als Indiz für eine gewerbliche Tätigkeit. Es komme auf die Umstände des Einzelfalls an. Danach war die Tätigkeit des Rechtsanwalts als Insolvenzverwalter noch als selbständig anzusehen.



Insolvenzverwaltung
Rechtsanwalt
FG Rheinland-Pfalz v. 21.6.2007, 4 K 2063/05, rkr., DStR 2008 S. 219
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