15.02.2008

Ausgeschiedene Gesellschafter haben Anspruch auf Einsicht in Jahresabschlüsse

GmbH-Geschäftsführer haben jedem Gesellschafter auf Verlangen, unverzüglich Auskunft über die Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben und die Einsicht in die Bücher und Schriften zu gestatten. Ist ein Gesellschafter aus der GmbH ausgeschieden, hat er einen Anspruch auf Einsicht in die Jahresabschlüsse der Gesellschaft für die Zeit, in der Gesellschafter war. Dies gilt auch für den Fall, dass er zwischenzeitlich für ein Konkurrenzunternehmen tätig ist. Jahresabschlüsse sind nicht geheimhaltungsbedürftig. (Oberlandesgericht München)



Ausscheiden
Einsichtsrecht
Gesellschafter
Jahresabschluss
OLG München 11.12.2007, 31 Wx 048/07
Haftungshinweis:
Dieser Beitrag ist nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung kann trotz sorgfältiger Bearbeitung nicht übernommen werden. Zu dem behandelten Thema wird gerne weitere Auskunft erteilt.


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