18.07.2011

Grunderwerbsteuerbefreiung für Übertragungen nach Ehescheidung

Grundstücksübertragungen zwischen Ehegatten sind nur während des Bestehens der Ehe von der Grunderwerbsteuer befreit. Grundstücksübertragungen zwischen geschiedenen Ehegatten sind jedoch ebenfalls befreit, wenn sie im Zusammenhang mit der Vermögensauseinandersetzung nach der Scheidung stehen. Hierzu hat der Bundesfinanzhof soeben Folgendes klargestellt:

Eine zeitliche Grenze für die Auseinandersetzung im Zuge der Ehescheidung besteht nicht. Je länger die Scheidung zurückliegt, desto mehr kann aber dafür sprechen, dass kein Zusammenhang mehr mit der Scheidung besteht.

Begünstigt sein kann auch der spätere Erwerb eines Grundstücks aufgrund eines Ankaufsrechts, das einem der Partner bei der Auseinandersetzung nach der Scheidung eingeräumt wird. So kann vereinbart werden, dass beide Partner vorerst Miteigentümer eines Wohnhauses bleiben, dieses aber zunächst von einem der Ehegatten weiterhin als Wohnung genutzt wird, er aber ein Recht zum Ankauf des Anteils des anderen Partners erhält. Das Ankaufsrecht muss noch zu Lebzeiten des anderen Partners ausgeübt werden.

Begünstigt sind grundsätzlich nur Übertragungen auf Grund von Vereinbarungen zwischen den geschiedenen Ehegatten. Vereinbarungen mit den Erben eines Partners sind nicht mehr begünstigt.



Ehescheidung
Grundstücksübertragung
Grunderwerbsteuer
Befreiung
Vermögensauseinandersetzung
BFH v. 23.3.2011, II R 33/09
Haftungshinweis:
Dieser Beitrag ist nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung kann trotz sorgfältiger Bearbeitung nicht übernommen werden. Zu dem behandelten Thema wird gerne weitere Auskunft erteilt.


Zurück