19.07.2011

ELENA-Verfahren wird eingestellt

Bislang sind Arbeitgeber verpflichtet, neben den Meldungen für die Lohnsteuer und zu den Trägern der Sozialversicherung monatlich zahlreiche weitere Daten von Arbeitnehmern an eine zentrale Speicherstelle elektronisch mitzuteilen (ELENA-Verfahren). Aufgrund der fehlenden Verbreitung der qualifizierten elektronischen Signatur soll dieses Verfahren aus datenschutzrechtlichen Gründen schnellstmöglich eingestellt werden. Dies ergibt sich aus einer gemeinsamen Pressemitteilung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Die bisher gespeicherten Daten sollen unverzüglich gelöscht und die Arbeitgeber von den bestehenden elektronischen Meldepflichten entlastet werden. Ein entsprechender Gesetzentwurf ist in Vorbereitung.



ELENA-Verfahren
Einstellung
ELENA
Gemeinsame Pressemitteilung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 18.7.2011
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